Gerade bei Internet-Auktionen bereite der Umgang mit dem Widerrufsrecht immer wieder Probleme.
Im Streitfall muss der Netzbetreiber und nicht der Besitzer eines Handys die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten nachweisen, wobei das Risiko von Hackerangriffen beim Netzbetreiber liegt.
Wer im Internet ein Forum betreibt, muss ehrverletzende Äußerungen umgehend entfernen.
Benutzer einer Telefon-Flatrate dürfen nicht auf ein übliches Maß an Telefongesprächen beschränkt werden.
Auch im Online-Handel dürfen Gutscheine nicht bereits nach einem Jahr verfallen.
Ein Domain-Name ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, womit die Aufwendungen für den Erwerb weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben sind noch abgeschrieben werden können.
Ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen die Preisangabeverordnung liegt vor, wenn Zusatzkosten für einen angebotenen Artikel nicht in räumlicher Nähe zu dessen Preis angeführt sind.
Der Betreiber von Internet-Auktionen kann einen Account sperren, wenn über diesen die Sperrung eines anderen Account umgangen wird. Auf den konkreten Hinweis eines Nutzers hin, dass ein Account missbraucht wird, muss dieser gesperrt werden.
Wenn eine Webseite den Eindruck erweckt, dass ihre Inhalte kostenlos sind, kann eine in den AGB vorgesehene Zahlungspflicht überraschend und damit unwirksam sein.
Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.