Vorab: Das Anbieter einer Vielzahl von Artikeln bei Ebay unter Umständen als gewerbliche Verkäufer eingestuft werden und dementsprechend die Umsatzsteuer zu entrichten haben, wurde inzwischen oftmals von Gerichten bestätigt. Gerichtlich nicht geklärt war bisher hingegen die Frage, wer bei einer als gewerblich einzustufenden Nutzung die Umsatzsteuer schuldet, wenn mehrere Personen Artikel über einen Account vertreiben. Zu dieser Fragestellung führte das Finanzgericht Baden-Württemberg aus:
Schuldner der Umsatzsteuer ist die Person, welche nach Außen als Erbringer der Leistung und Verkäufer auftritt. Auch bei mehreren Nutzern eines Accounts ist das regelmäßig die Person, auf deren Namen der Account läuft. Denn auch der Bieter geht regelmäßig davon aus, dass der Accountinhaber auch sein Vertragspartner und somit der nach Außen handelnde ist. Ein einfacher Austausch der Vertragspartei nach der Beendigung des Angebots ist nicht möglich, weshalb der Inhaber des Accounts auch die Umsatzsteuer schuldet.