Wegen des Werbens für das Terrornetzwerk von al-Quaida in 39 Fällen verurteilt, hob der BGH in sechs weiteren Punkten den Schuldspruch gegen den Angeklagten auf. In diesen Fällen hatte der Student einen Link zu einem Video verbreitet, auf welchem die grausame Enthauptung eines Amerikanischen Staatsbürgers durch einen bekannten Islamisten zu sehen war. Hierin wollte der BGH jedoch keine Unterstützung des Terrors erkennen.
Nach der Entscheidung des jetzt zuständigen Oberlandesgerichts erfüllte der Student mit der Verbreitung der Links jedoch die Tatbestände der Gewaltdarstellung und der Billigung von Straftaten. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Video in einer gewaltverherrlichenden Weise eine grausame Gewalttätigkeit gegen einen Menschen zeigen würde. Ausserdem billigte der Student durch sein Verhalten den Mord an dem Opfer in einer Weise, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu gefährden. Selbiges ergab sich aus der Verlinkung und seinem aufhetzenden und das Sicherheitsgefühl beeinträchtigenden Kommentar.
Unter Einbeziehung der 39 Fälle aus dem ersten Verfahren muss der Student nun für 3 Jahre und vier Monate auf seine Freiheit verzichten.