Im September 2009 stellte der in Deutschland geboren und aufgewachsene 28-jährige Betroffene ein Video des Terrornetzwerks auf der Videoplattform ein. In diesem drohte al-Quaida mit Terroranschlägen in Deutschland, falls bei den anstehenden Bundestagswahlen eine den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan befürwortende Regierung gewählt werden würde. In der Folge wurde er wegen Beihilfe zur Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten verurteilt. Auf dieser Grundlage folgten die Ausweisung und die Androhung der Abschiebung. Gegen diese richtete sich ein entsprechender Eilantrag des Betroffenen.
Wie das Gericht feststellte, waren dem Antragsteller der Drohcharakter des Videos und das damit verfolgte Ziel, die Bevölkerung zu verunsichern, von Anfang an bewusst. Da sein Verhalten auch weiterhin auf schwerwiegende Störungen der öffentlichen Ordnung schließen lässt, sind die Maßnahmen gerechtfertigt. Dafür spricht nach Ansicht des Gerichts auch der Umstand, dass er nach seiner Haftentlassung auch weiterhin ähnliche Videos bei YouTube einstellte.
Normen: §§ 45 ff. AuslG, § 126 StGB