DDR-Dopingopfer erhalten Entschädigung

Einer ohne ihr Wissen gedopten DDR-Leistungssportlerin steht aufgrund der Spätfolgen eine Entschädigungsrente nach dem Opferentschädigungsgesetz zu.


Ab dem 16. Lebensjahr wurden der Sportlerin durch ihren damaligen Trainer diverse leistungssteigernde Medikamente verabreicht, wobei sie über deren wahre Bedeutung und Zusammensetzung bewusst im Unklaren gelassen wurde. Sie ging vielmehr davon aus, dass es sich um Vitaminpräparate handeln würde. In späteren Jahren traten diverse Erkrankungen auf, von denen sich aber nur der Brustkrebs zweifelsfrei auf den Medikamentenmissbrauch zurück führen ließ.

Das Gericht wertete die Verabreichung der Medikamente vor diesem Hintergrund als vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist der Sportlerin deshalb für den Zeitraum, in dem der auf den Medikamentenmissbrauch basierende Grad der Schädigung mindestens 50 erreicht, eine Entschädigungsrente nach dem Opferentschädigungsgesetz zu gewähren.
 
Sozialgericht Berlin, Urteil SG B S 181 VG 167 07 vom 27.09.2013
Normen: §§ 1 I, II, 2 I, 10a OEG
[bns]